Bestimmte Ersatz- und Zubehörteile können von den Behörden Ihres Landes zugelassen worden sein.
Einige Teile und bestimmtes Zubehör werden als von SUZUKI zugelassene Ersatz- und Zubehörteile verkauft. Einige Original-SUZUKI-Ersatz- und Zubehörteile werden als wieder verwendbare Ersatz- und Zubehörteile verkauft. Diese Ersatz- und Zubehörteile sind keine Original-Suzuki-Ersatz- und Zubehörteile. Die Verwendung solcher Teile wird daher nicht von der Garantie abgedeckt.
Wiederverwendung von Original-SUZUKI-Ersatz- und Zubehörteilen
Der Weiterverkauf oder die Wiederverwendung der folgenden Elemente kann Sicherheitsrisiken für den Besitzer nach sich ziehen. Der Weiterverkauf oder die Wiederverwendung dieser Elemente ist daher ausdrücklich verboten:
1)Bauteile des Airbags oder andere pyrotechnische Elemente, einschließlich aller Bestandteile (z. B. Polster, Steuereinheiten und Sensoren)
2)Sicherheitsgurtsysteme, einschließlich ihrer Bauteile (z. B. Gurtgewebe, Gurtschlösser und Aufrollvorrichtungen)
Der Airbag und die Bauteile des Gurtstraffersystems enthalten Explosivstoffe. Um unbeabsichtigte Explosionen vor dem Verschrotten zu vermeiden, sollten diese Bauteile durch einen von SUZUKI anerkannten Fach- oder Entsorgungsbetrieb entfernt und sachgemäß entsorgt werden.
*Ersatzteile, die mit Genehmigung von SUZUKI wieder aufgearbeitet wurden, können innerhalb von Europa als Original-SUZUKI-Ersatzteile verwendet werden.